Deutsche Telekom AG (DTAG) Abrechnungskennung DP01 (aktualisiert 31.01.2007)
Wer bezahlt immer noch unbeabsichtigt monatlich mit seiner Telefonrechnung Seefunkgebühren an die Telekom? Aufgrund wiederholter Nachfragen: Es handelt sich um die Leistungsnummern 11076 mit monatlich 5,11/5,93 € oder 11080 mit pro Saison 30,68/35,59 € für die Berechtigung, von der Seefunkstelle über Küstenfunkstellen z.B. in das öffentliche Telefonnetz zu telefonieren. In der Genehmigungsurkunde, heute Frequenzzuteilungsurkunde, steht dann der Vermerk DP01 als internationale Abrechnungskennung. Soll darauf verzichtet werden, muß der Vertrag mit der DTAG gekündigt werden. Alternativ bietet sich ein neuer Vertrag mit DP07 Seefunk an, dem Betreiber der deutschen öffentlichen Küstenfunkstellen als Nachfolger der DTAG, der weitere zusätzliche Dienst-leistungen anbietet (www.DP07.de).
Unklarheiten sind bei den Inhabern von Seefunkstellen durch die ca. 1995 eingeführte Gebühr der DTAG für sog. Seefunkanschlüsse entstanden. Die Telekom betrachtet einen Seefunkanschluss wie einen landseitigen Telefonanschluss und berechnet hierfür eine monatliche Grundgebühr. Sie wird verlangt für die Abrechnung des gebührenpflichtigen Funkverkehrs über deutsche und ausländische Küstenfunkstellen z.B. für die Vermittlung von Telefongesprächen in Richtung See - Land. Hierfür gilt die "Internationale Abrechnungskennung" DP01! Die Telekom hat zwar den Seefunkdienst in allen Frequenzbereichen eingestellt, jedoch nicht die Abrechnungskennung DP01. Nach wie vor können Gebührenforderungen über Telekom abgerechnet werden, z.B. für die Berufsschifffahrt! Ein großer Teil der UKW-Seefunkstellen der Sportschifffahrt hat jedoch DP01 bei Telekom gekündigt, weil die Höhe der monatlichen Gebühren in keinem Verhältnis zu den Telefongebühren stehen.
Die Gebühren für DP01 sind nicht zu verwechseln mit den Gebühren der Bundesnetzagentur für die Betreuung der Seefunkstelle, weil die DTAG mit der behördlichen Verwaltung von Seefunkstellen nichts mehr zu tun hat!
Wer DP01 kündigen möchte, kann dies über folgende Anschrift tun:
Die Frequenzzuteilungsurkunde wird neu ausgestellt, damit der dort eingetragene Hinweis der Abrechnung über DP01 entfernt wird. Diese Neuausfertigung ist gebührenpflichtig.
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