31.10.2015
Gebührenbescheide der BNetzA für das Jahr 2011
Die Eigner der Seefunkstellen haben in den letzten Wochen einen Gebührenbescheid von der für den Seefunkdienst zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur Hamburg in Höhe von 16,59 € erhalten. Die Gebühren enthalten die Frequenznutzungsgebühr für die Seefunkstelle und den EMV-Beitrag. EMV steht für Elektro-Magnetische Verträglichkeit. Hier handelt es ich um die ermittelten Kosten für die Bearbeitung von Funkstörungen, die jährlich nachträglich ermittelt werden. Verzögerungen der Rechnungslegung entstehen u.a. durch Einsprüche und damit verbundenen Verwaltungsgerichtsverfahren. Der letzte Gebührenbescheid erfolgte 2008. Für die Jahre 2009 und 2010 ist die 4-jährige Verjährungsfrist eingetreten.
Trotz der seit 01.06.2013 eingeführten Allgemeingenehmigung durch die europäische Harmonisierung, die sich nur auf die Zulassung der Seefunkgeräte bezieht, ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren weiterhin jährliche Gebührenbescheide mit unterschiedlichen Beträgen erfolgen, wenn die Verjährungsfristen nicht greifen.
Übrigens müssen alle deutschen Funkdienste, auch TV- und Rundfunksender mit sehr hohen Beiträgen und der Amateurfunkdienst, die gen . Gebühren entrichten.
|